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Seine finanzierende Bank
unterbreitete ihm augenscheinlich ein sehr günstiges Finanzierungs-
angebot hierzu, ohne den Kunden auf eine mögliche
Förderung z.B. durch die Landeskreditbank
Baden-Württemberg anzusprechen.
Der
unabhängige Finanzierungsexperte stellte im Rahmen seiner Analyse fest, dass
der Kunde,
aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen, einen Antrag für die
Bewilligung von
öffentlichen Förderdarlehen bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg
(L-Bank)
stellen kann.
In
diesem speziellen Fall hatte der Kunde Anspruch auf ein zinsverbilligtes
Darlehen der L-Bank
im Rahmen der gültigen Landeswohnraumförderung in Höhe von 130.000 Euro mit
einer
Sollzinsbindung von 15 Jahren.
Allein
aufgrund der Berücksichtigung und den Einbau dieser zinsgünstigen
Fördermittel, konnte
der Kunde eine Zinsersparnis in Höhe von rd. 23.000 Euro innerhalb der
ersten 15 Jahre der
Sollzinsbindung realisieren und dadurch eine Menge Geld sparen.
Es gilt
daher der Grundsatz: Konzeption vor Kondition !
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