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Start der Landeswohnraumförderung 2012 in Baden-Württemberg
Pünktlich
zum Jahresbeginn können wieder Anträge im Rahmen der Landeswohnraumförderung
bei der L-Bank in Karlsruhe bzw. Stuttgart gestellt werden.
Das neue
Wohnraumförderprogramm setzt dieses Jahr neue Akzente hinsichtlich bestimmter energetischen Standards im Rahmen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Neubauten und bei Erwerb von
bestehendem Wohnraum.
1.
Neubauten oder der Erwerb von neuem
selbstgenutzten Wohnraums müssen mindestens
den Standard „KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009)“ erfüllen.
2.
Beim
Erwerb bestehenden Wohnraums (älter als 4 Jahre nach dessen Bezugsfertigkeit) gilt:
ab Bauantragsjahr
1995
muss das Objekt mindestens die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung (1995)
erfüllen.
bis Bauantragsjahr 1994
sind Maßnahmen zur Erreichung der Vorgaben der Wärme-schutzverordnung
(1995) innerhalb von 2 Jahren nach Förderzusage der L-Bank
durchzuführen, die die Voraussetzungen der KfW-Programme „Energieeffizient
Sanieren“ oder „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“
erfüllen. Hierzu sind entsprechende KfW-Darlehen bei der L-Bank zu beantragen.
Weitere
wichtige Neuerungen und Veränderungen
der diesjährigen Wohnraumförderung sind:
-
Wegfall
der Kostenobergrenzen bei Bau oder Erwerb von Wohneigentum
-
Anhebung
der Einkommensgrenzen, gestaffelt nach der Haushaltsgröße
-
Erhöhung
der maximalen Förder-Darlehensbeträge in den einzelnen Gebietskategorien
-
Einheitliche
Förderung von Bau oder Erwerb neuen oder bestehenden Wohnraums
sowie Umbau-, Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen.
-
Wegfall
der Zusatzförderung bei Bau oder Kauf in Ortszentren
Auch in 2012
stellt die L-Bank wieder für Mehrkosten, die durch die Herstellung oder
Anpassung eines barrierefreien Ausbaus bzw. Umbaus entstehen, spezielle
Fördermittel bereit.
Das gilt auch für besondere bauliche Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen,
welche durch Art und Grad der Behinderung bedingt sind.
Ebenfalls
mit einer gesonderten Förderung können diejenigen rechnen, denen zum Beispiel
durch Einsatz von Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen Mehrkosten
entstehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diesbezüglich kein Förderangebot des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besteht.
Meine Empfehlung
lautet deshalb:
Nutzen Sie daher die zinsgünstigen Finanzierungsangebote der L-Bank sowie der
KfW-Förderbank, wenn Sie ein Objekt erwerben, umbauen oder erweitern möchten.
Durch die zinsverbilligten Darlehen der L-Bank und den Fördermitteln der
KfW-Bank können mehrere Tausend Euro an Zinsaufwendungen gegenüber einer
herkömmlichen
Bankfinanzierung eingespart werden. Diese direkten Ersparnisse erhöhen Ihre
finanziellen Spielräume.
Für weitere und detaillierte Auskünfte zu den einzelnen Förderprogrammen stehe
ich Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.